Anforderungen an Trinkwasser

Das muss Wasser erfüllen, damit es Trinkwasser ist 💧

Wasser ist gleich Wasser? Auf keinen Fall! In der Schweiz ist gesetzlich festgelegt, was Wasser erfüllen muss, damit es als Trinkwasser und damit als Lebensmittel gilt. Unter anderem stehen dabei verschiedene Grenzwerte zu Inhaltsstoffen im Zentrum. 💡

Nicht alle möglichen Rückstände in unserem Trinkwasser sind gleichermassen gesundheitsgefährdend. Manchmal macht es schlicht die Menge aus. Wo die Grenzwerte liegen, ist auf Bundesebene in der «Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen» festgehalten. Unterschieden wird dabei zwischen mikrobiologischen und chemischen Anforderungen. Zu ersteren gehören Keime und Bakterien, bei denen oft eine Nulltoleranz gilt. Zum Beispiel bei den Enterokokken, Indikatoren für fäkale Verunreinigungen. 🧪

Informationspflicht der WasserwerkeDie meisten Parameter finden sich aber im chemischen Bereich. Von Nitrat beispielsweise sind höchstens 40 Milligramm pro Liter erlaubt. In der Stadt Zürich wurden hier 2022 im Mittel 3,8 Milligramm gemessen. Von Eisen wiederum sind 200 und von Zink 5000 Mikrogramm pro Liter erlaubt – von beiden wurden in Zürich 2022 weniger als 5 Mikrogramm/Liter nachgewiesen. Immer wieder in den Medien sind zudem Pestizide wie Bentazon oder Chlortoluron, für welche in der Verordnung ein Grenzwert von 0,1 Mikrogramm/Liter festgehalten ist (Zürich 2022: Bentazon <0,01 / Chlortoluron <0,005). 🧐

Wie die Stadt Zürich veröffentlichen viele Gemeinden oder Wasserwerke ihre Trinkwasser-Werte, wenn auch nicht alle gleich detailliert. So schreibt die Verordnung auch vor, dass Trinkwasserversorger «mindestens einmal jährlich umfassend über die Qualität des Trinkwassers» informieren sollen. ✅

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